Gutachten
Qualitativ hochwertige Gutachten entsprechen in erster Linie den geltenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, sowie dem jeweilingen Bewertungszweck.
Innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen beurteilt ein nachweislich sach- und fachkundiger Sachverständiger zunächst, ob ein Verkehrswertgutachten / Immobiliengutachten (gem. § 194 BauGB), ein Beleihungswertgutachten (gem. BelWertV), ein Mietwertgutachten oder eine andere Form/Grundlage für seine Auftraggeber zweckdienlich sind.
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Das Ergebnis muss eine dem Bewertungsanlass entsprechende, verständliche und nachvollziehbare Wertfeststellung sein.
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Folgende Mindestansprüche muss eine Gutachten erfüllen:
Transparent - nachvollziehbar - nachprüfbar - in sich logisch und schlüssig
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Gutachten für
Privatleute
Bewertungsanlässe:
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Ankauf / Verkauf des Objektes (Preisverhandlungen)
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Gutachten als Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen und zu Preisverhandlungen
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Beleihung der Immobilie
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Zweck ist die Bestimmung der Beleihungsgrenze für dinglich gesicherte Darlehen. Oftmals wird die Einschätzung vom Gläubiger, zum Beispiel der Bank, vor Darlehensvergabe verlangt.
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Vermögensauseinandersetzungen bei familienrechtlichen Anlegenheiten wie z.B. Schenkungen oder Erbschaften
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Der Verkehrswert der Immobilie bildet die Basis für Aufteilung der Vermögenswerte unter den Erben bzw. den Beschenkten sowie die Basis für die Auszahlung von Miterben.
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Vermögensauseinandersetzungen bei Ehescheidung
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Für den Zugewinnausgleich muss der Verkehrswert eines Grundstücks im Anfangs- und im Endvermögen ermittelt werden.
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Steuerliche Zwecke
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Mögliche Anlässe sind die Erstellung von Bilanzen, die steuerliche Abschreibung - Aufteilung des Kaufpreises in Bau- und Bodenwert, die Übernahme von Firmenvermögen in Privatvermögen (oder umgekehrt) sowie die Festsetzung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
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Versicherungsfall
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Zum Zwecke der Versicherung eines Gebäudes wird der Wiederbeschaffungswert oder Neubauwert der baulichen Anlagen ermittelt. Der Wert des 'Grund und Bodens' bleibt dabei unberücksichtigt.
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Mietstreitigkeiten
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Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete Mietpreisbestimmung im Rahmen von zu verlängernden Mietverträgen
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Eintragungen von Lasten und Beschränkungen in Abt. II des Grundbuchs
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Bewertung von Wohnrechten, Nießbrauch, Wegerechte, Überbaurechte, etc.
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Gutachten für
Kreditinstitute
Versicherungen
Investoren
Unternehmen
Bewertungsanlässe:
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Vermögensauseinandersetzungen bei familienrechtlichen Angelegenheiten wie z.B. Schenkungen oder Erbschaften:
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Wenn sich die Beteiligten einer Erbengemeinschaft nicht über den Verkehrswert einer Immobilie und die Auszahlung von Miterben einigen können.
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Vermögensauseinandersetzungen bei Ehescheidung:
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Für den Zugewinnausgleich muss der Verkehrswert eines Grundstücks im Anfangs- und im Endvermögen ermittelt werden.
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Steuerliche Zwecke:
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Mögliche Anlässe sind die Erstellung von Bilanzen, die steuerliche Abschreibung - Aufteilung des Kaufpreises in Bau- und Bodenwert, die Übernahme von Firmenvermögen in Privatvermögen (oder umgekehrt) sowie die Festsetzung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
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Unternehmensbewertung:
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Sollen im Rahmen von Unternehmens(ver)käufen Betriebsimmobilien mit übergehen, ist die getrennte Bewertung der Objekte ratsam.
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Versicherungsfall:
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Zum Zwecke der Versicherung eines Gebäudes wird der Wiederbeschaffungswert oder Neubauwert der baulichen Anlagen ermittelt. Der Wert des Grund und Bodens bleibt dabei unberücksichtigt.
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Beratung und Unterstützung bei der Verwertung der Immobilien im Insolvenzfall:
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Aufzeigen der optimalen Entwicklungs- und Nutzungspotenziale der Immobilie bzw. des Grundstücks für die Ertragsoptimierung oder Verkauf.
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Wertermittlung unter Berücksichtigung von verschiedenen Entwicklungs- und Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie.
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Begleitung und Steuerung des Verkaufs.
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Gutachten für
Gerichte
Finanzämter
Bewertungsanlässe:
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Wertermittlung im Rahmen der Zwangsverwaltung / Insolvenzverwaltung
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Verkehrswertermittlung
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Wertermittlung des Gemeinen Wertes gem. BewG vs. Verkehrswert gem. BauGB