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Gutachten

Qualitativ hochwertige Gutachten entsprechen in erster Linie den geltenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, sowie dem jeweilingen Bewertungszweck.

 

Innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen beurteilt ein nachweislich sach- und fachkundiger Sachverständiger zunächst, ob ein Verkehrswertgutachten / Immobiliengutachten (gem. § 194 BauGB), ein Beleihungswertgutachten (gem. BelWertV), ein Mietwertgutachten oder eine andere Form/Grundlage für seine Auftraggeber zweckdienlich sind.

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Das Ergebnis muss eine dem Bewertungsanlass entsprechende, verständliche und nachvollziehbare Wertfeststellung sein.

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Folgende Mindestansprüche muss eine Gutachten erfüllen:

Transparent - nachvollziehbar - nachprüfbar - in sich logisch und schlüssig

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Der Kauf eines Haus

Gutachten für

Privatleute

PRIVAT

Bewertungsanlässe:

  • Ankauf / Verkauf des Objektes (Preisverhandlungen)

    • Gutachten als Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen und zu Preisverhandlungen

  • Beleihung der Immobilie

    • Zweck ist die Bestimmung der Beleihungsgrenze für dinglich gesicherte Darlehen. Oftmals wird die Einschätzung vom Gläubiger, zum Beispiel der Bank, vor Darlehensvergabe verlangt.

  • Vermögensauseinandersetzungen bei familienrechtlichen Anlegenheiten wie z.B. Schenkungen oder Erbschaften

    • Der Verkehrswert der Immobilie bildet die Basis für Aufteilung der Vermögenswerte unter den Erben bzw. den Beschenkten sowie die Basis für die Auszahlung von Miterben.

  • Vermögensauseinandersetzungen bei Ehescheidung

    • Für den Zugewinnausgleich muss der Verkehrswert eines Grundstücks im Anfangs- und im Endvermögen ermittelt werden.

  • Steuerliche Zwecke

    • Mögliche Anlässe sind die Erstellung von Bilanzen, die steuerliche Abschreibung - Aufteilung des Kaufpreises in Bau- und Bodenwert, die Übernahme von Firmenvermögen in Privatvermögen (oder umgekehrt) sowie die Festsetzung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

  • Versicherungsfall

    • Zum Zwecke der Versicherung eines Gebäudes wird der Wiederbeschaffungswert oder Neubauwert der baulichen Anlagen ermittelt. Der Wert des 'Grund und Bodens' bleibt dabei unberücksichtigt.

  • Mietstreitigkeiten

    • Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete Mietpreisbestimmung im Rahmen von zu verlängernden Mietverträgen

  • Eintragungen von Lasten und Beschränkungen in Abt. II des Grundbuchs

    • Bewertung von Wohnrechten, Nießbrauch, Wegerechte, Überbaurechte, etc.

Architekt Haltepläne

Gutachten für

Kreditinstitute

Versicherungen

Investoren

Unternehmen

Bewertungsanlässe:

  • Vermögensauseinandersetzungen bei familienrechtlichen Angelegenheiten wie z.B. Schenkungen oder Erbschaften:

    • Wenn sich die Beteiligten einer Erbengemeinschaft nicht über den Verkehrswert einer Immobilie und die Auszahlung von Miterben einigen können.

  • Vermögensauseinandersetzungen bei Ehescheidung:

    • Für den Zugewinnausgleich muss der Verkehrswert eines Grundstücks im Anfangs- und im Endvermögen ermittelt werden.

  • Steuerliche Zwecke:

    • Mögliche Anlässe sind die Erstellung von Bilanzen, die steuerliche Abschreibung - Aufteilung des Kaufpreises in Bau- und Bodenwert, die Übernahme von Firmenvermögen in Privatvermögen (oder umgekehrt) sowie die Festsetzung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

  • Unternehmensbewertung:

    • Sollen im Rahmen von Unternehmens(ver)käufen Betriebsimmobilien mit übergehen, ist die getrennte Bewertung der Objekte ratsam.

  • Versicherungsfall:

    • Zum Zwecke der Versicherung eines Gebäudes wird der Wiederbeschaffungswert oder Neubauwert der baulichen Anlagen ermittelt. Der Wert des Grund und Bodens bleibt dabei unberücksichtigt.

  • Beratung und Unterstützung bei der Verwertung der Immobilien im Insolvenzfall:

    • Aufzeigen der optimalen Entwicklungs- und Nutzungspotenziale der Immobilie bzw. des Grundstücks für die Ertragsoptimierung oder Verkauf.

    • Wertermittlung unter Berücksichtigung von verschiedenen Entwicklungs- und Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie.

    • Begleitung und Steuerung des Verkaufs.

Versicherung
Richter und Hammer

Gutachten für

Gerichte

Finanzämter

Bewertungsanlässe:

  • Wertermittlung im Rahmen der Zwangsverwaltung / Insolvenzverwaltung

    • Verkehrswertermittlung

  • Wertermittlung des Gemeinen Wertes gem. BewG vs. Verkehrswert gem. BauGB

Gericht
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